BDK-Antrag zu Verfassungskonformer ALG II-Satz

Antragstellerin: KV Friedrichshain-Kreuzberg
(Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 25.9.2012)
 
Verfassungskonformer ALG II-Satz 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verpflichten sich nochmals ausdrücklich, für die sofortige Anhebung des Regelsatzes auf ein verfassungskonformes Niveau einzutreten. In Anbetracht der Erfahrungen mit den rechnerischen Tricksereien der schwarz/gelben Koalition bei der Ermittlung des Regelsatzes nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes, verpflichten sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich bei der Festlegung der existenzsichernden Grundsicherung an den Berechnungen und Berechnungsmodellen der großen Wohlfahrtsverbände zu orientieren, um zu garantieren, dass die Bestimmung derselben einzig dem Gebot unserer Verfassung folgt, jeder und jedem, der staatlicher Transferleistungen bedarf, eine wirklich existenzsichernde Grundsicherung zu garantieren.

Begründung
 
Die existenzielle Grundsicherung ist ein von der Verfassung vorgegebenes Grundrecht, dem wir uns uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Unabhängig von allen anderen Überlegungen „Antworten auf die auseinanderfallende Gesellschaft“ zu finden, gilt es zunächst das Grundrecht jedes und jeder Einzelnen auf eine staatlich garantierte existenzsichernde Grundsicherung umzusetzen.
Dies – unabhängig von fiskalpolitischen Überlegungen und Bedingungen – als erste konkrete Maßnahme anzugehen, um die materielle Grundlage für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu schaffen,  ist ein deutliches Zeichen, dass es uns ernst ist mit unserem Ziel, die Lebensumstände gerade derjenigen spürbar zu verbessern, die jetzt darauf angewiesen sind und nicht auf eine ferne Zukunft zu vertrösten werden dürfen.
Die in den grünen Zukunftspapieren „Antworten auf die auseinanderfallende Gesellschaft“ formulierte zentrale und richtige Forderung, die Institutionen zu stärken, ist keine befriedigende Antwort auf die konkrete und existenzielle Not vieler Hartz IV BezieherInnen.
Institutionen sind ein wichtiger Baustein, um Teilhabe für alle zu ermöglichen. Aber wer in den letzten Tagen des Monats nicht mehr weiß, wie er sich und seine Familie ernähren soll, und ausgeschlossen von gesellschaftliche Teilhabe ist, hat ganz sicher nicht den Kopf frei für gute Institutionen. Ohne ausreichende materielle Absicherung und der damit verbundenen Freiheit von Existenznöten ist dies kein umfassender Lösungsansatz für die zunehmende Ungerechtigkeit und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft.
 
Die Definition des Existenzminimums an finanzpolitischen Überlegungen auszurichten führt den Gerechtigkeitsbegriff ad absurdum. Dies kann keine Maßgabe für eine gerechte und soziale Gesellschaftspolitik für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darstellen.
Eine stufenweise Anhebung, auf im 1. Schritt auf 391 Euro wie im Prioritäten Papier der Bundestagsfraktion vorgeschlagen, fällt weit hinter die Beschlusslage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück, die bereits im BDK-Beschluss von Nürnberg 2007 mindesten 420 Euro fordern. Seitdem sind 5 Jahre vergangen, insbesondere Wohn- und Energiekosten sind um bis zu 30 % gestiegen und unter Einberechnung der Inflation kann dieser Vorschlag nur als unsozial bewertet werden.
 
Uns GÜNEN geht es um ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht! Grundrechte sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar! Ein klares Bekenntnis zu einer existenzsichernden Grundsicherung für alle ist Ausdruck unserer sozialen Verantwortung und kann nur in seiner Klarheit die Wirkung entfalten, die in dieser Gesellschaft dringend benötigt wird, um der als ungerecht wahrgenommenen Verteilung von Vermögen und Einkommen und zunehmender Verarmung glaubhaft und entschieden entgegen zu treten.
Hierzu die notwendigen fiskalpolitischen Voraussetzungen zu schaffen, sehen wir als eine der vorrangigen und lösbaren Aufgaben grüner Finanzpolitik an.

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