Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens von Gerhard Schick, Beate Walter-Rosenheimer, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Uwe Kekeritz, Arfst Wagner, Beate Müller-Gemmeke, Thilo Hoppe, Stephan Kühn und Ute Koczy Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V. m. § 3 Absatz 2…
13 MdBs: Persönliche Erklärung zur Verlängerung des ISAF-Mandats für die Bundeswehr
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2011 (2011) vom 12. Oktober 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (BT-DRS: 17/8166) Persönliche Erklärung der Abgeordneten Agnes Brugger, Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Ulrich Schneider, Agnes Krumwiede, Dorothea Steiner, Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Lisa Paus die persönliche Erklärung [...]
Verlängerung des Afghanistanmandats durch den Bundestag
Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben und fordert wie kaum eine andere das Gewissen und Herz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
Beate Müller-Gemmeke: Zu Equal-Pay in der Leiharbeit gibt es keine Alternative
In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass Dieter Hundt die Interessen der Arbeitgeber vertritt und die Verwerfungen durch die Leiharbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ignoriert. Entgegen Hundts Auffassung muss das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” uneingeschränkt gelten und ein Abweichen durch Tarifverträge unterbunden werden. Es muss verhindert werden, dass die Löhne durch die Leiharbeit weiter gedrückt werden und der Kündigungsschutz umgangen wird. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der auch in verleihfreien Zeiten gilt, ist unerlässlich. weiterlesen… In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass Dieter Hundt die Interessen der Arbeitgeber vertritt und die Verwerfungen durch die Leiharbeit auf [...]








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