- Die BDK bittet die Landesversammlungen/-deligiertenkonferenzen bei den Listenaufstellungen zur Bundestags- und zu den Landtagswahlen, WahlbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in ihrer zweiten oder folgenden zusammenhängenden vollständigen Legislaturperiode Mitglied eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene sind, nur dann aufzustellen, wenn dies eine 2/3-Mehrheit der beschließenden Versammlung fordert.
- Weiterhin sollte jeder 3. Listenplatz einer/einem WahlbewerberIn vorbehalten werden, welche/r noch nie Mitglied für die Dauer einer gesamten Legislaturperiode eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene war, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen.
- Die BDK erkennt an, dass eine jeweilige verbindliche Regelung dazu in die Hoheit der Landesverbände fällt.
Lisa Bröskamp und andere
Der Antrag sowie die Begündung als PDF-Datei…

Die BDK bittet die Landesversammlungen/-deligiertenkonferenzen bei den Listenaufstellungen zur Bundestags- und zu den Landtagswahlen, WahlbewerberInnen, die zum Zeitpunkt der Listenaufstellung in ihrer zweiten oder folgenden zusammenhängenden vollständigen Legislaturperiode Mitglied eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene sind, nur dann aufzustellen, wenn dies eine 2/3-Mehrheit der beschließenden Versammlung fordert.
Weiterhin sollte jeder 3. Listenplatz einer/einem WahlbewerberIn vorbehalten werden, welche/r noch nie Mitglied für die Dauer einer gesamten Legislaturperiode eines Parlamentes auf Landes-/ Bundes- oder Europaebene war, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen.
Die BDK erkennt an, dass eine jeweilige verbindliche Regelung dazu in die Hoheit der Landesverbände fällt.
Lisa Bröskamp und andere
Der Antrag sowie die Begündung als PDF-Datei...