Grüne Bundestagsfraktion: Reform der Nachrichtendienste

Für eine Zäsur in der deutschen Sicherheitsarchitektur

Vertrauen zurückgewinnen: Zäsur und Neustart sind unausweichlich!
Quelle: Site der Bundestagsfraktion
Die Sicherheitsbehörden haben versagt. Neonazis konnten in Deutschland jahrelang unbehelligt agieren und eine Mordserie verüben, ohne dass Polizei und Verfassungsschutz einschritten. Dies hatte entsetzliche Folgen für die Opfer und ihre Angehörigen und erschütterte unser aller Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat.
Der Verfassungsschutz hat ein massives Erkenntnisproblem. Ursache dafür waren vor allem gravierende Defizite im Hinblick auf den Willen und die Fähigkeit zu gegenseitiger Information und Zusammenarbeit sowie zu einer ergebnisoffenen Analyse. Die wertvollen Informationen und Analysen der Zivilgesellschaft wurden nicht ernst genommen.
Der Verfassungsschutz hat zudem ein gravierendes Kontrollproblem: Behördeninterne Aufsicht und externe Kontrolle waren nicht gut genug. Innerhalb der Verfassungsschutzbehörden mangelt es am Bewusstsein der Notwendigkeit einer externen Kontrolle. Das zeigen die vielfältigen Vertuschungsmanöver bzw. die Fälle des Akten-Schredderns.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daher ein Konzept zum Umbau der Sicherheitsarchitektur beschlossen:
I. Auflösung des Bundeamtes für Verfassungsschutz
Wir brauchen eine grundlegende, ursachenorientierte Zäsur in der gesamten Architektur unserer Sicherheitsorgane. Die Probleme sind so gravierend, dass halbherzige Reförmchen nicht weiterhelfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll aufgelöst werden.
II. Zwei Säulen: Gründung eines unabhängigen Instituts Demokratieförderung und Neugründung einer stark beschränkten Inlandsaufklärung
Unsere neue Konzeption sieht ein Zwei-Säulen-Modell vor: Ein unabhängiges „Institut Demokratieförderung“, das keine hoheitlichen Befugnisse hat und insbesondere auch keine nachrichtendienstlichen Mittel anwenden darf, soll ganz überwiegend den Aufgabenbereich des jetzigen Bundeamtes für Verfassungsschutz (BfV) übernehmen. Für einen verbleibenden kleinen Teil soll eine „Inlandsaufklärung“ mit erheblich beschränkten Aufgaben und Befugnissen neu gegründet werden. Diese ist nur zuständig für die Aufklärung genau bestimmter Bestrebungen mit Gewaltbezug.
Die Inlandsaufklärung braucht auch einen personellen Neustart – und dies nicht nur auf der Leitungsebene. Damit einhergehen muss ein grundlegender Wandel der Kultur und des Selbstverständnisses eines Nachrichtendienstes in einer freiheitlichen Gesellschaft.
III. Neuregelung der nachrichtendienstlichen Befugnisse
In den NSU-Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern sind gravierende Mängel der Arbeit der Nachrichtendienste sichtbar geworden. Diese sind auch darauf zurück zu führen, dass die Anwendung der nachrichtendienstlichen Befugnisse gesetzlich nur rudimentär geregelt ist. Das führt zu Wildwuchs und Willkür in der Praxis. Besonders massiv sind die Mängel beim V-Leute-Einsatz zu Tage getreten. Wir wollen Gesetze schaffen, die die Voraussetzungen ausdrücklich benannter nachrichtendienstlicher Befugnisse präzise regeln und externe Kontrolle über die operative Arbeit der Inlandsaufklärung sichern.
IV. Moratorium beim Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene
Nach den bisherigen Erkenntnissen war der Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene in der Vergangenheit so desaströs, dass zumindest sehr zweifelhaft ist, ob der durch den Einsatz von V-Leuten erzielte Nutzen größer ist als der dadurch verursachte Schaden. Vor diesem Hintergrund plädieren wir für ein grundsätzliches Moratorium. Während des Moratoriums wird transparent und ergebnisoffen geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von V-Leuten weiterhin zu rechtfertigen ist.
V. Polizei und Nachrichtendienste: Informationsaustausch, Datenschutz und das Trennungsgebot
Wir Grüne verkennen nicht, dass ein guter Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden dringend nötig ist, um für den Rechtsstaat gefährliche Bestrebungen zu unterbinden. Die Einrichtung der Rechtsextremismusdatei und des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“ (GETZ) erfolgten jedoch blindlings und ohne ausreichende Fehleranalyse. Das geht am Kern der Probleme vorbei. Durch immer neue gemeinsame Abwehrzentren und gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten werden ohne verfassungsrechtliche Rechtfertigung das Trennungsgebot und der Datenschutz weiter durchlöchert.
Es ist an der Zeit, die bisherigen Entwicklungen kritisch unter dem Blickwinkel der Bürgerrechte zu hinterfragen.
VI. Intensivere Kontrolle von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden
In den Diensten herrscht vielfach eine Kultur des Geheimhaltens, Schredderns und Vertuschens, eine Kultur des unkontrollierten Schmorens in klandestiner und zweckfreier Selbstbeschäftigung. Das muss sich ändern.
Wir wollen mehr Transparenz und eine bessere interne und externe Kontrolle der Nachrichtendienste. Dafür haben wir detaillierte Vorschläge vorgelegt, unter anderem die Schaffung eines zentralen parlamentarischen Kontrollausschusses sowie die Stärkung der G10-Kommission beim Bundestag und der Datenschutzkontrolle.

Der Fraktionsbeschluss hier zum Nachlesen.

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2 Kommentare

  1. Der Beschluss der BAG Demokratier und Recht als PDF-Datei:
    https://gruene-bag-demokratie-und-recht.de/userspace/BV/bag_demokratie_recht/Dokumente/Positionspapier_VerfSch.pdf

  2. Hallo zusammen,
    bitte beachtet zu diesem Thema das Positionspapier der BAG Demokratie und Recht von Bündnis 90/Die Grünen. Wir setzen auf eine neue Sicherheitspolitik. Sicherheit muss gleichermaßen und unterschiedslos für alle Bürgerinnen und Bürger Gewaltfreiheit und Rechtssicherheit gewährleisten helfen. Der Sicherheitsbegriff muss definiert werden.
    Näheres hier:
    https://gruene-bag-demokratie-und-recht.de/aktuelles/?no_cache=1&expand=437223&displayNon=1&cHash=b2b10a815e748df6b3835c3eeb4441ef

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