Zur Akzeptanzproblematik der DSGVO

Die DSVGO ist in ihrer jetzigen Form eine Katastrophe für die Akzeptanz des Datenschutzes. Besser hätte es für die Datenkraken von Google, Facebook, Whatsapp & Co gar nicht laufen können: Allgemeine Verunsicherung, und selbst Juristen kapitulieren, die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat ihre Website einfach abgeschaltet.
Die Ereignisse können, wenn die Problematik nicht umgehend angegangen wird, zu einem völligen Rohrkrepierer im Bereich Datenschutz führen: Dann schlagen die Datenkraken halt dahingehend zurück, dass sie die Verordnung so umsetzen, dass das für ihre Kunden möglichst schikanös ausfällt, oder sie fangen an, direkt oder über Strohmänner Privatleute und Vereine wegen Verstoßes gegen die DSGVO anzuschwärzen, oder wasweissich. Wenn es durch solche Sachen gelingt, den Begriff des Datenschutzes an sich zu diskreditieren, dann haben sie, was sie wollen.
Wenn da nicht umgehend gegengesteuert wird, indem durch Nachbesserungen oder deutliche Klarstellungen von Seiten der Politik zur Umsetzung der “kleine Mann”, Vereine, Bildungseinrichtungen und Institutionen geschützt werden, dann schwanen mir da für die Sache des Datenschutzes ganz, ganz böse Sachen – schlimmstenfalls wird die DSGVO ganz gekippt, und die nationalen Datenschutzbestimmungen im Schlepptau (“schaut doch, Datenschutz ist Blödsinn”) gleich mit.
Aktuelle Links zum Thema bei Heise:

Nein, das ist keine Panikmache gegen den Datenschutz oder irgendeine interessengeleitete DSGVO-Disse – Die Publikationen des Heise-Verlags geniessen in Fachkreisen einen hervorragenden Ruf und haben sich immer sehr qualifiziert für den Datenschutz stark gemacht, wenn die Alarm schlagen, dann hat das was zu bedeuten, und zwar nichts Gutes.
Ich glaube übrigens nicht, dass die Datenkraken die zwei-Jahres-Frist einfach verpennt haben, die haben sich ganz genau überlegt, wie sie damit umgehen – und die Missachtung der Interessen des “kleinen Mannes”, von Vereinen, Initiativen, Bildungseinrichtungen usw. bietet ihnen dabei den Hebel, den sie brauchen. Mal ganz abgesehen von der Schwemme an “please confirm” Nachrichten, die da jetzt auf die Leute einstürzen. Mensch braucht nicht lange nachzudenken, um darauf zu kommen, wie das bei Otto-Normalverbraucher ankommt.
Disclaimer: Das ist keine Kritik an der Existenz der DSGVO an sich, ganz im Gegenteil, das ist der Versuch, der Sache des Datenschutzes durch konstruktive Kritik und Entwicklung von Vorstellungen zum Umgang mit der
aktuell gegebenen Situation dienlich zu sein.
Gerd Kauschat
Anmerkung: Wie viele Artikel auf der Homepage stellt dieser Meinung des Authors da, nicht unbedingt der gesamten Grünen Linken. Und bitte auch die Kommentare hierzu beachten.

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4 Kommentare

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    • Gerd Kauschat auf 14. Juni 2018 bei 16:55
    • Antworten

    Hallo Werner,
    Erstmal: Ich bin weder der Meinung, dass die DSGVO an sich ein Problem ist, noch, dass sie zu bürokratisch ist, und schon gar nicht, dass sie nix bringt. Und weil ich das nicht denke, steht das da auch gar nicht.
    Ich bin der Meinung, dass die Rezeption der DSGVO eine Katastrophe ist, nach hinten losgehen kann, und da gegengesteuert werden sollte, indem die Interessen des kleinen Mannes ernst genommen und nachgebessert bzw. klargestellt wird. Das ist das, was da steht.
    Das beste Beispiel, wie ignorant da z.B. von grüner Seite vorgegangen wird, bringst Du selbst: Den Artikel von Jan Philipp Albrecht. Schaust Du Dir die Kommentare an, siehst Du, dass er da richtig Druck kriegt, unter anderem von Sascha Lobo. Ergebnis: Keinerlei Verständnis für die Kritik, die da geäußert wird. Kommentarfunktion geschlossen.
    Wenn der Datenschutz in Verruf gebracht werden soll, nur so weiter, das ist ein sicherer Weg.
    Werner, es muss möglich bleiben, einen differenzierten Blick zu behalten – bei allem Verständnis dafür, dass eigene politische Erfolge positiv dargestellt werden sollen.
    Liebe Grüße
    Gerd

  1. Gerd Kauschat stellt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Problem dar, weil deren Umsetzung angeblich so bürokratisch sei und sie sowieso nichts bringt. Das Gegenteil ist richtig. Die DSGVO ist ein großer Schritt für den Datenschutz in der gesamten EU und ist ein wichtiger Baustein zur Verhinderung einer Smarten Diktatur. Nur einige Beispiele für die Verbesserung des Datenschutzes nach DSGVO:
    Die DSGVO verbietet unter anderem EU-weit das elektonische Scoring ohne Einverständnis des Betoffenen. Die Einführung eines Social Credit Systems (SCS) wie in China wird zumindestens sehr stark erschwert
    Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ohne Einsverständnis des Betroffenen verboten.
    Die Grundeinstellungen bei Formularen muss auf den besten Datenschutz gesetzt sein (Privacy by Default). Es ist nicht mehr erlaubt, das Häkchen bereits auf gesetzt zu setzen (was bisher oft geschehen ist. Der Nutzer muss aktiv das Häkchen für die Verarbeitung oder gar die Weitergabe von Daten an Dritte zulassen.
    Die Erklärung zu Datenschutzfragen muss in einer einfachen und verständlichen Sprache erfolgen und einfach zu finden sein.
    Es gilt jetzt das Marktortprinzip. Das bedeutet, dass auch Firmen außerhalb der EU die DSGVO einhalten müssen, wenn sie in der EU aktiv werden.
    Vieles, was in der DSGVO steht, stand auch schon im deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Nur drohen bei Datenschutzgesetzen eben saftige Strafen, die auch Google, Facebook und Konsorten etwas einbremsen.
    Jan Philipp Albricht hat zur praktischen Umsetzung der DSGVO einen guten Beitrag unter https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgvo-haeufig-gestellte-fragen-haeufig-verbreitete-mythen/ veröffentlicht (“DSGVO – häufig gestellte Fragen, häufig verbreitete Mythen”).
    Unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html findet sich eine Handreichung für Vereine und kleine Unternehmen. Auch diese Handreichung zeigt, dass man mit überschaubaren Aufwand die Regeln der DSGVO sicher einhalten kann. Seriöse Vereine und Betriebe haben das eigentlich schon immer so gemacht (wenn auch vielleicht nicht formalisiert und strukturiert wie in der Handreichung). Jetzt müssen sich alle daran halten, und zwar EU-weit.
    Werner Weindorf

  2. und weiter….
    Im Zusammenhag mit der DSGVO ist es bereits zu Abmahnungen gekommen, und
    zwar schon am 25. Mai – dies berichtet ein Artikel bei Heise unter
    Nennung der Quellen:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html

  3. Gestern erhielt ich einen Beleg, dass eine private Website nun abgemahnt wurde, weil Google-Analytics verwendet wurde. Geforderter Betrag: 250 €
    Die Person überlegt zu zahlen, aus Angst, einen Prozess zu verlieren. Die meisten Menschen sind damit überfordert. Manche haben sich einst eine Site erstellen lassen und haben keinen Kontakt mehr zu der Person, die sie erstellt hat. Ich habe der Person mitteilen lassen, wie man eine Site auf das Nutzen von Google Analytics überprüft – um zu sehen, ob das wahr ist und ggf zu korrigieren.
    Das ist nun die Realität.
    Ralf Henze

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