Leukämie in der Elbmarsch:
Das schleswig-holsteinische Energieministerium schätzt Gefälligkeitsgutachten – unbequeme Gutachter werden als Dilettanten verunglimpft

"Das von Dr. Stevenson vorgelegte Gutachten kommt einerseits zu der Schlussfolgerung, dass die Möglichkeit strahlenbedingter Häufung kindlicher Leukämien in der Elbmarsch nicht auszuschließen ist.

Andererseits hat das Gutachten aber auch ergeben, dass auf Grund der festgesetzten und tatsächlichen Emissionen kein begründeter Verdacht auf eine Verursachung der Leukämie durch die radioaktive Strahlung des örtlichen Atomkraftwerks besteht". Diese Einschätzung verkündete der Staatssekretär Wilfried Voigt (Grüne) vom Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein am 29. Juli 2002 bei der Vorstellung eines 1997 von seinem Ministerium bestellten strahlenbiologischen Gutachtens zur Frage der Strahleninduktion kindlicher Leukämien in der Umgebung von Kernkraftwerken.

Dieses Gutachten war bereits länger als ein Jahr zuvor, im April 2001, von strahlenbiologischen Experten aus dem In- und Ausland und unter der Federführung des international renommierten und habilitierten Kieler Strahlenbiologen Dr. A. Frederick G. Stevenson fertiggestellt und an den Auftraggeber abgeliefert worden. Stevenson kommt in dem Gutachten allerdings zu einer völlig anderen Bewertung als der Staatssekretär Voigt. Am 13. August 2002 schließlich sind Teile des Gutachtens in die Homepage des Ministeriums für Finanzen eingestellt worden, die über http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de erreichbar ist. Es fehlen dort die drei Beiträge der Bremer Medizinphysikerin Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake.
Dazu eine Stellungnahme der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V..

Den vollständigen Text finden Sie in der aktuellen Ausgabe. Bitte bestellen Sie ein kostenloses Probeexemplar unter http://www.strahlentelex.de/Probeexemplar.htm.