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Gesellschaft für Strahlenschutz e.V.
Dr. Sebastian Pflugbeil
Gormannstr. 17
10119 Berlin
tel. 030-4493736


Betr.: Vermerk aus der Arbeitsgruppe RS II 1 des BMU (Dr. Peinsipp) "Stellungnahme zur Einschätzung zum Stand der Diskussion der Strahlenschutzverordnung durch Herrn Dr. Sebastian Pflugbeil, Gesellschaft für Strahlenschutz e.V." als Anlage zu dem Brief von Minister Trittin an Hartwig Berger, MdA (Berlin) vom 31.10.2000


Dr. Peinsipp fordert zu Recht eine faire Diskussion um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, das bis-herige Beschäftigungsverbot für Schwangere Frauen in Kontrollbereichen aufzuheben. Er schreibt:
"Durch die Absenkung der Werte für Kontrollbereiche (Zulässigkeit möglicher Expositionen von 6 Millisievert bei 2000 Stunden jährlicher Aufenthaltsdauer gegenüber 15 Millisievert im geltenden Recht) ist es zum Schutz des werdenden Lebens nicht mehr zwingend geboten, Schwangeren gene-rell den Zugang zu Kontrollbereichen zu untersagen."

Diese Formulierung von Dr. Peinsipp suggeriert beim Leser, daß die Gefahr im Kontrollbereich in der neuen Strahlenschutzverordnung 2,5fach niedriger anzusetzen ist als in der alten Strahlen-schutzverordnung - und deshalb das Tätigkeitsverbot für Schwangere nicht mehr aufrechterhalten zu werden braucht. Der Leser muß denken, daß in der neuen Strahlenschutzverordnung höchstens 6 Millisievert bei 2000 Stunden/Jahr zulässig sein werden, während in der noch gültigen alten Strahlenschutzverordnung höchstens 15 Millisievert zulässig sind.
Dr. Peinsipp gibt den infragestehenden Sachverhalt ohne jeden Zweifel falsch wieder.

Im § 58 Abs. 1 der alten Strahlenschutzverordnung wird (unter Bezug auf Tabelle X1) definiert, daß Personen in Kontrollbereichen höhere Körperdosen als 15 Millisievert erhalten können, wenn sie 2000 Stunden/Jahr dort arbeiten.
Entsprechend wird in § 36 Abs. 1 der neuen Strahlenschutzverordnung der Kontrollbereich so definiert, daß Personen die 2000 Stunden/Kalenderjahr dort arbeiten, eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert erhalten können.

Da die Personen in beiden Fällen jedoch unter den genannten Bedingungen bis zu 6.000 Millisievert erhalten können (erst an dieser Stelle beginnt der nächste Strahlenschutzbereich - der Sperrbereich), verbessert sich für die Personen, die im Kontrollbereich arbeiten sollen, in der neuen Strahlenschutzverordnung tatsächlich überhaupt nichts.

Über die Gründe für die Falschdarstellung eines einfachen Sachverhalts durch einen hochrangigen Juristen des BMU und die Verwendung und damit Bestätigung dieser Falschdarstellung durch den Umweltminister Jürgen Trittin wollen wir nicht spekulieren.

Dr. Sebastian Pflugbeil (pflugbeil.KvT@t-online.de )
Präsident
Berlin, den 6.11.2000

 

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