Strahlentelex

Strahlenschutz:
Die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt ist beschlossene Sache.

Die Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde am 14. März 2001 von der Bundesregierung verabschiedet. Sie sichert den AKW-Betreibern einen kostengünstigen Kraftwerksabriß und eine sparsame Atommüllbehandlung durch die Freigabe von Atommüll zur Freisetzung in die Umwelt.

Ausführlich in der neuen Ausgabe des Strahlentelex vom 5. April 2001.


Elbmarsch-Leukämien:
Heiße Teilchen aus der PAC-Brennstofftechnologie um Krümmel und GKSS.
Das niedersächsische Umweltministerium will keine Untersuchungen mehr.

Das Gebiet südöstlich von Hamburg mit dem Atomkraftwerk Krümmel und den dicht dabei liegenden Anlagen der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffahrt und Schiffbau (GKSS), war Produktionsort von sogenanntem PAC-Kernbrennstoff. Dabei ist es vor etwa eineinhalb Jahrzehnten zu einem Unfall mit bedeutenden Freisetzungen von radioaktiven Partikeln in Elbmarsch und Elbgeest gekommen, der bis heute von den beteiligten Anlagenbetreibern, Behördenvertretern und Regierungen vor der betroffenen Bevölkerung verheimlicht worden ist. In der Folge kam es dort zu der bekannten und extremen Häufung von Leukämieerkrankungen.

Ausführlich in der neuen Ausgabe des Strahlentelex vom 5. April 2001.


http://www.strahlentelex.de

Strahlentelex, Thomas Dersee, Rauxeler Weg 6, D-13507 Berlin
Tel.+Fax: +49 30 / 435 28 40, E-Mail: Strahlentelex@t-online.de

 

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