Bei einem Änderungsantrag zum Grundsatzprogramm (Kap. 8, Absatz 358) gab es Unklarheiten bei der Formulierung „radiologischen Massenvernichtungswaffen“. Hier liegt in der Formulierung ein sachlicher Fehler vor, der korrigiert werden sollte.
Atombombe
von Simon Lissner, April 2011 … in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht. Bei vorherrschenden Westwinden wäre Deutschland im Falle eines Super GAU in einem französischen AKW unvermeidlich…